Allgefahrendeckung in der Wohngebäudeversicherung

Wer sich mit der Absicherung der eigenen vier Wände beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff der Allgefahrendeckung. Auf den ersten Blick klingt das logisch und beruhigend: Ein Tarif, der einfach gegen alle denkbaren Risiken schützt. In der Praxis wird dabei allerdings häufig übersehen, was dieser Begriff vertraglich genau bedeutet und worin der Unterschied zu einer klassischen Deckung liegt.

Genau hier lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen. Der Beitrag allein sagt noch wenig darüber aus, wie gut ein Tarif wirklich ist, wenn es um unerwartete Schadensfälle geht.

Was bedeutet Allgefahrendeckung genau?

In einer klassischen Wohngebäudeversicherung sind in der Regel ganz konkrete Gefahren benannt. Dazu gehören klassischerweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Das bedeutet im Umkehrschluss: Tritt ein Schaden durch ein Ereignis ein, das nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannt ist, gibt es auch keine Leistung.

Bei der Allgefahrendeckung wird dieses Prinzip umgedreht. Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch unvorhersehbare Ursachen aller Art versichert. Der Versicherungsschutz umfasst dabei insbesondere auch bisher unbekannte, unbenannte beziehungsweise noch nicht eingetretene Gefahren.

Das bedeutet: Du bist grundsätzlich gegen alles versichert, es sei denn, ein Risiko wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Der große Vorteil im Schadensfall: Die Beweislastumkehr

Ein oft unterschätzter Punkt bei Gebäudeschäden ist die Frage, wer im Zweifelsfall beweisen muss, dass ein versicherter Schaden vorliegt. Bei einer normalen Police bist du als Versicherungsnehmer in der Beweispflicht. Du musst nachweisen, dass der Schaden durch eine der konkret benannten Gefahren entstanden ist.

Mit der Allgefahrendeckung ist eine Beweislastumkehr vereinbart. Das heißt, es liegt automatisch ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall vor, solange der Versicherer nicht nachweisen kann, dass ein vertraglicher Ausschluss greift oder du eine Obliegenheitsverletzung begangen hast, die zur Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung berechtigt. Das macht die Abwicklung im Ernstfall deutlich nervenschonender.

Praktische Beispiele: Wenn das Unvorhersehbare eintritt

Um den Unterschied greifbar zu machen, schauen wir uns typische Situationen an, in denen die klassische Deckung oft an ihre Grenzen stößt.

Ein klassisches Beispiel ist ein Sturm, der das Haus beschädigt, aber laut Wetterdienst nicht die offizielle Windstärke 8 erreicht hat. Eine normale Police leistet hier oft nicht, da die Definition „Sturm“ erst ab Windstärke 8 erfüllt ist. Bei einer Allgefahrendeckung spielt das keine Rolle – das Ereignis ist unvorhersehbar und nicht ausgeschlossen, also ist der Schaden versichert.

Auch bei Themen wie einfachem Diebstahl, Vandalismus oder Graffiti am Gebäude bietet diese Form der Absicherung häufig Schutz. Gleiches gilt für Seng- oder Schmorschäden, die nicht durch ein offenes Feuer entstanden sind, aber dennoch das Inventar ruinieren. Es geht schlichtweg darum, dass du nicht im Regen stehst, wenn Dinge passieren, an die bei Vertragsabschluss niemand gedacht hat.

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Umsetzung in den Tarifen allsafe casa und allsafe domo

Auf unserer Homepage stehen für die Absicherung deines Zuhauses zwei Produkte im Vordergrund, die diese Philosophie umsetzen. Bei der Variante allsafe casa handelt es sich um eine Eigenheimversicherung, bei der die Gebäude- und Hausratversicherung in einem Vertrag gebündelt sind. Die allsafe domo ist als reine Wohngebäudeversicherung konzipiert.

Die Besonderheit beider Varianten ist, dass die Allgefahrendeckung fest mitversichert ist. In diesem Rahmen ist der Versicherungsschutz der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen sowie der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse enthalten. Bei der allsafe domo sind zudem Klauseln unter Einbeziehung aller optionalen und versicherbaren Risiken inkludiert.

Wann leistet die Allgefahrendeckung nicht?

Auch eine Allgefahrendeckung hat klare Grenzen, denn kein Versicherer kann schlichtweg jedes denkbare Risiko blind übernehmen. Die Ausschlüsse müssen jedoch explizit in der Police benannt sein. Zu den typischen, nicht versicherten Gefahren gehören Schäden durch Krieg oder Kernenergie. Ebenso bist du nicht geschützt, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird. Bei Grundstücken ist es oft so, dass zwar das gesamte Grundstück als Basis gilt, aber bestimmte Dinge wie Pflanzen oder Rasenflächen, die etwa bei einer Beschädigung ersetzt werden müssten, ausgeschlossen sind.

Fazit

Die Allgefahrendeckung dreht den Spieß zu deinen Gunsten um. Statt dich durch einen Katalog an versicherten Gefahren wühlen zu müssen, weißt du: Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Besonders die Beweislastumkehr ist in der Praxis ein massiver Vorteil, der dir im Schadensfall viele Diskussionen erspart. Kurzfristige Ersparnisse bei einem Basistarif dürfen diese langfristigen Nachteile im Ernstfall nicht verdecken.

Bevor du einen Antrag stellst, schauen wir uns deine Angaben und mögliche Stolperstellen gemeinsam an. Wenn du deine Situation prüfen lassen möchtest, kannst du gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Allgefahrendeckung und einer normalen Wohngebäudeversicherung?

Eine normale Wohngebäudeversicherung leistet nur bei Schäden, die durch im Vertrag ausdrücklich genannte Gefahren (wie Feuer oder Sturm) entstehen. Eine Allgefahrendeckung schützt dich vor unvorhersehbaren Ursachen aller Art, sofern diese nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen wurden.

Warum ist die Beweislastumkehr so wichtig?

Bei der Beweislastumkehr muss nicht mehr der Kunde beweisen, wie der Schaden entstanden ist, um Geld zu erhalten. Stattdessen muss die Versicherung nachweisen, dass ein vertraglicher Ausschluss vorliegt, um die Leistung rechtmäßig verweigern zu dürfen.

Zahlt die Allgefahrendeckung auch bei Kriegen oder Atomunfällen?

Nein. Obwohl unbenannte Gefahren mitversichert sind, gibt es in den Versicherungsbedingungen explizite Ausschlüsse. Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie gehören zu den Standard-Ausschlüssen, für die kein Versicherungsschutz besteht.

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Bei Fragen stehen wir Dir gerne persönlich zur Verfügung. Wende Dich direkt über unsere Formulare für Vertragsänderung, Schadenmeldung bzw. allgemeinen Kontakt an uns und wir nehmen mit Dir Kontakt auf.

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